Im Jahr 1999 wurde ein umfassender Prozess der Hochschulreform eingeleitet, der als
Bologna-Prozess bekannt wurde. Die Bezeichnung geht zurück auf die am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichnete Erklärung der Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern. Ziel war die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums, in dem durch vergleichbare Studienabschlüsse und die Einführung eine einheitlichen Leistungspunktesystems die Mobilität von Studierenden, aber auch von Mitarbeiter/innen in Forschung und Lehre erhöht werden sollte.
Mehr Informationen zur gestuften Studienstruktur mit den Bachelor- und Masterabschlüssen sowie dem ECTS-Punktesystem finden Sie überblicksartig auf den folgenden Seiten.
Von Bologna nach Quedlinburg?
Die Lehramtsstudiengänge erfordern eine gesonderte Betrachtung. Bei aller Unterschiedlichkeit zwischen den Bundesländern ist Ihnen doch gemeinsam, dass Sie für ein Berufsziel qualifizieren, das staatlich reguliert wird. Die Kultusministerien der Ländern sind die Arbeitgeber, sie stellen ein, sie definieren die Qualifikationsziele und sie prüfen teilweise auch noch die Absolventen der Universitäten in Staatsexamen. Außerdem sind sie für die zweite Ausbildungsphase, das Referendariat zuständig, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt.
Die Umsetzung der Studienreform auch für die staatsexamensgeführten Lehramtsstudiengänge liegt im Wesentlichen bei den Bundesländern, die sich in der
Kultusministerkonferenz koordinieren. Diese entwickeln die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit der Hochschulrektorenkonferenz und dem Wissenschaftsrat zusammen.
Auch die Gremien der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verabschieden regelmäßig Beschlüsse und Empfehlungen zur Unterstützung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses.


Rechtsgrundlagen für die Lehrerbildung
Innerhalb der Bundesländer regeln weitere gesetzliche Grundlagen die Rahmenbedingungen des Studiums; in Bayern ist dies das
Bayerische Hochschulgesetz.
Das universitäre Lehramtsstudium als erste Ausbildungsphase der Lehrerbildung wird durch das
Bayerische Lehrerbildungsgesetz geregelt.
Die
Lehramtsprüfungsordnung I, die das Bayerische Kulturministerium erlässt, regelt in der Fassung von 2008 den formalen sowie den inhaltlichen Aufbau der Lehramtsstudiengänge. Neben allgemeinen prüfungsrechtlichen Bestimmungen zum Examen werden die quantitativen Verteilungen der ECTS-Punkte auf die Fächer, die im Fach zu erbringenden fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Examen, die inhaltlichen Anforderungen an die Examensprüfungen sowie deren Umfang geregelt.
Wie die Universität Würzburg die in der LPO I vorgenommenen Regelungen innerhalb des Studiums umsetzt, wird in der
?Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge? (LASPO) festgehalten.

